Öffnungs-zeiten
Montag bis Sonntag zu wechselnden Zeiten. Die aktuell verfügbaren Termine finden Sie unter Terminbuchung.
09645/9185888

Corona Schnelltest
Teststelle
Beauftragung als Leistungserbringer gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 1 TestV durch das Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab

Montag - Sonntag zu wechselnden Zeiten.
Aufgrund der aktuellen dynamischen Änderungen bezüglich der Notwendigkeit von Tests, können sich die Testzeiten ändern. Bitte buchen Sie sich immer vorab einen Termin. Vielen Dank!

Testung:
Bitte bringen Sie ein amtliches Ausweispapier zum Test mit, damit wir Ihre Personenangaben überprüfen können. Ohne Ausweis ist keine Testung möglich!
Falls Sie Anspruch auf eine kostenlose Testung haben, bringen Sie bitte eine geeignete Bestätigung hierfür mit.
Die Bezahlung eines kostenpflichtigen Tests von 10€ erfolgt in bar.
Falls Sie Symptome haben, die auf eine mögliche Covid-19-Infektion hindeuten, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Hausarzt. Eine Testung in der Teststelle ist dann nicht möglich.
Vielen Dank für ihr Verständnis!
Nur für den Notfall, falls Sie ihr Ergebnis per Email nicht innerhalb 1 Stunde haben, können Sie sich unter dieser Nummer melden: 0160/153300
Aktuelles:
Die fünfte Corona-Testverordnung wurde am 24.11.2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist ab 25.11.2022 gültig.
Aktuell verwendete Tests: Nasenabstrich, Rachenabstrich, Lollytest, Spucktest
Testmöglichkeit: § 4a TestV (gültig ab 30. Juni 2022)
Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest haben folgende Personen ohne Symptome:
Besucherinnen und Besucher und Behandelte oder Bewohnerinnen und Bewohner in unter anderem folgenden Einrichtungen:
Krankenhäuser
Rehabilitationseinrichtungen
voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen
voll- und teilstationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
Einrichtungen für ambulante Operationen
Dialysezentren
ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe
Tageskliniken
Entbindungseinrichtungen
Obdachlosenunterkünfte
Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern
Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
Pflegende Angehörige im Sinne des § 19 Satz 1 SGB XI
Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist („Freitesten“)
Ergebnismitteilung: Das verschlüsselte Ergebnis können Sie nur durch PIN Eingabe öffnen. Ihre PIN ist ihr persönliches Geburtsdatum. Danach können Sie es sich extern speichern oder ausdrucken.
Parkplätze: Bitte beachten Sie, dass sich die Teststelle in einer Wohnsiedlung und keinem Industriegebiet befindet, dementsprechend sollen meine Nachbarn zu keinem Zeitpunkt durch den Betrieb der Teststelle gestört werden.
Deswegen nutzen Sie bitte die vorhandenen geschotterten Parkplätze direkt beim einfahren in die Straße, oder die geschotterten Parkplätze jeweils seitlich in meiner Straße.
Die Einfahrten meiner Nachbarn rund um die Teststelle müssen frei bleiben. Danke!
Rechtliches und Informationen: Seit dem 30.06.2022 haben nur noch bestimmte Personengruppen einen Anspruch auf einen kostenlosen Antigen-Schnelltest. Dieser Anspruch ist in §4a der Testverordnung geregelt. Des Weiteren gibt es Gründe für eine Zuzahlung von 3€. Wer keinem dieser Gründe entspricht (Anlassloses Testen) kann diesen für 10€ erwerben.
Die Durchführung des Abstrichs für ihren Schnelltest auf SARS- CoV-2 erfolgt durch einen nasopharyngealen Abstrich oder oropharyngealen Abstrich oder durch eine Kombination beider oder ein Speicheltest. Wir halten uns strikt an die Herstellervorgaben des jeweils aktuell verwendeten Testkits. Sie erhalten das Ergebnis direkt im Anschluss innerhalb von ca. 20 Minuten per E-Mail oder als Ausdruck.
Bei ihrer Buchung können Sie direkt angeben, ob sie das Ergebnis in die Corona-Warn-App importieren möchten, falls ja ob dies namentlich oder anonym geschehen soll. Ferner können Sie in ihrer Corona-Warn-App, bei einem entsprechend verwendeten Test, sich zusätzlich das Digital Covid Certificate ausstellen lassen, welches EU weit für 48 h gilt.
Ihr Schnelltest ist für 24 Stunden nach Testung gültig und kann für alles verwendet werden, wofür ein Schnelltest verlangt wird. Bitte beachten Sie hierfür die aktuelle Corona-Verordnung in Bayern.
Bitte beachten Sie die aktuell gültigen Verordnungen und lesen diese beim Bayrischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege nach.
Für die hier gemachten Angaben kann keine Haftung übernommen werden, Sie sind in jedem Fall selbstverantwortlich, sich die nötigen rechtlichen Informationen für den benötigten Test selbst zu beschaffen.